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Harry Fischer – Ideen, Fotos, Texte, Design

Urheberrecht
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, sein Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.

Paragraph 31 Urheberrechtsgesetz
Einräumung von Nutzungsrechten

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Die Bundesregierung plant eine erhebliche Verschlechterung für die Kreativen und Verbraucher beim Urheberrecht – zu Gunsten der Konzerne der Gerätehersteller.

Mehr dazu: Klicken Sie auf den Link unten auf dieser Seite, um zu den aktuellen Informationen zu gelangen.

Urheberrecht und Markenrechte


Rechte und Kosten

Die Rechte an Bildern und Texten liegen bei ihren jeweiligen Urhebern. Wenn Sie solche Bilder oder Texte oder Teile davon verwenden wollen, müssen Sie die Zustimmung des Urhebers einholen. Dabei kann ein Anspruch auf eine Nutzungsvergütung entstehen, deren Höhe sich nach der vereinbarten räumlichen und zeitlichen Ausdehnung und dem Zweck der Nutzung richtet.

Recht am eigenen Bild
Auf dieser Webseite können Fotos veröffentlicht werden, auf denen Personen abgebildet sind, die berechtigte Einwände gegen die Veröffentlichung geltend machen können. Bitte informieren Sie uns und wir werden diese Bilder herausnehmen. Wir respektieren das Recht am eigenen Bild, aber in der Reportagefotografie kann nicht ausgeschlossen werden, dass jemand unbemerkt ins Bild kommt. Weitergehende Ansprüche lehnen wir ab.

Markenrechte / Registered Trademarks:

leica, adobe, photoshop, apple macintosh, leonardo, fuji and canon sind eingetragene warenzeichen oder handelsmarken / are registered trade marks von/of leica camera ag, adobe systems inc., applecomputer inc., hermstedt, fujifilms, epson and canon. alle anderen Marken oder produktbezeichnungen sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer / all other brand or product names are trademarks or registered trademarks of their respective holders.

Weitere Informationen zu Fragen der Urheberrechts:

Karsten & Schubert, Rechtsanwälte

Die Kanzlei Karsten & Schubert ist auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts aktiv und kümmert sich um die rechtlichen Angelegenheiten von Unternehmen, Freiberuflern und Agenturen:
– Geistiges Eigentum (Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster, Know-how-Schutz) Internetrecht (Web-Design, Domains, Haftung)
– Wettbewerbsrecht (Werbung, Nachahmungsschutz, Abmahnung)
– Gesellschaftsrecht (englische Ltd., GmbH, Personengesellschaften)
– Arbeitsrecht (Verträge, Kündigungsschutz)
– Vertragsrecht (AGB, Vertragsgestaltung)

Link: Der Kampf gegen die geplanten Verschlechterungen für die Kreativen beim Urheberrecht geht in die nächste Runde.